Was wir bei Ihnen zu Hause übernehmen.
Pflege, Medizin, Haushalt und Betreuung. Sie entscheiden mit, was wir tun und was Sie selbst weitermachen.
Pflege und Medizin: zwei Leistungen, zwei Kassen.
Viele Menschen bekommen beides gleichzeitig. Wir organisieren das zusammen und rechnen mit beiden Kassen direkt ab.
zahlt die Pflegekasse
Was gehört zur Grundpflege?
Zur Grundpflege gehört alles, was den Körper und den Tagesablauf betrifft: Waschen und Duschen, An- und Auskleiden, Hilfe beim Aufstehen und bei den Mahlzeiten. OPTIMA kommt dafür so oft am Tag, wie es nötig ist, morgens, mittags und abends.
- Körperpflege, Waschen, Duschen und Baden
- An- und Auskleiden, Hilfe beim Aufstehen und Hinlegen
- Unterstützung bei den Mahlzeiten
- Mobilisation und Hilfe beim Gehen in der Wohnung
- Prophylaxen, zum Beispiel gegen Wundliegen
Wer zahlt: Mit anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Grundpflege als Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Zu den Beträgen 2026 →
Kann ich einzelne Handgriffe selbst übernehmen?
Ja, und das ist ausdrücklich erwünscht. Wir übernehmen, was nicht mehr geht, und lassen stehen, was noch gut klappt. Der Umfang wird beim Hausbesuch gemeinsam festgelegt und lässt sich jederzeit ändern.
Kommt immer dieselbe Pflegekraft?
OPTIMA arbeitet mit Bezugspflege und festen Touren. Sie werden von einem kleinen, gleichbleibenden Team versorgt, damit Sie wissen, wer klingelt.
zahlt die Krankenkasse
Was übernimmt die medizinische Behandlungspflege?
Behandlungspflege sind medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung, zum Beispiel Wundversorgung, Medikamentengabe und Injektionen. Sie wird von der Krankenkasse getragen und ist auch ohne Pflegegrad möglich.
- Medikamente stellen und verabreichen
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- Injektionen und Blutzuckerkontrolle
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Kontrolle von Blutdruck und Vitalwerten
So läuft es ab: Ihre Ärztin stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus, wir reichen sie bei Ihrer Krankenkasse ein und starten nach der Genehmigung. Um den Papierkram kümmern wir uns.
Brauche ich dafür einen Pflegegrad?
Nein. Behandlungspflege läuft über die Krankenkasse und setzt keinen Pflegegrad voraus. Sie brauchen nur eine ärztliche Verordnung. Ob zusätzlich ein Pflegegrad sinnvoll ist, besprechen wir gern.
Was kostet mich die Behandlungspflege?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an, sofern Sie nicht davon befreit sind. Wir sagen Ihnen vorher, womit Sie rechnen müssen.
Welche Hilfe im Haushalt ist möglich?
OPTIMA übernimmt im Haushalt das, was zu schwer geworden ist: Einkaufen, Wäsche, Reinigung und das Vorbereiten von Mahlzeiten. So bleibt die Wohnung ein Ort, an dem man gern lebt.
- Einkaufen und Besorgungen
- Mahlzeiten zubereiten und aufwärmen
- Wäsche waschen, aufhängen und zusammenlegen
- Wohnung in Ordnung halten, Müll und Blumen
Wer zahlt: Hauswirtschaftliche Hilfe läuft über die Pflegesachleistung oder über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Was in Ihrem Fall günstiger ist, rechnen wir Ihnen beim Hausbesuch vor.
Geht das auch nur einmal pro Woche?
Ja. Hauswirtschaftliche Hilfe lässt sich einzeln buchen, auch ohne dass wir zusätzlich pflegerische Leistungen übernehmen. Sagen Sie uns, welcher Tag Ihnen passt.
Wie entlasten wir Angehörige?
Wir nehmen Angehörigen Organisation und Sorge ab: Wir begleiten zu Terminen, halten Kontakt zu Ärzten, Apotheke und Krankenhaus und helfen beim Antrag auf einen Pflegegrad. Und wir sagen ehrlich, wenn etwas nicht mehr trägt.
- Begleitung zu Arztterminen und Behörden
- Gesellschaft, Gespräche und Spaziergänge
- Hilfe beim Antrag auf einen Pflegegrad
- Kontakt zu Hausarzt, Apotheke und Klinik
- Vermittlung von Hilfsmitteln, Hausnotruf und Essen auf Rädern
Aus unserem Leitbild: Wir beziehen Angehörige, Bezugspersonen und Betreuer ein und entlasten sie. Unser Leitbild lesen →
Wir wohnen weit weg. Bekommen wir mit, wie es läuft?
Ja. Sie bekommen eine feste Ansprechpartnerin im Büro und werden informiert, wenn sich etwas verändert. Rufen Sie an unter 040 32904969, dann klären wir, wie eng der Draht sein soll.
Wer übernimmt, wenn Angehörige ausfallen?
Bei Verhinderungspflege springt OPTIMA ein, wenn die pflegende Person verhindert ist, etwa im Urlaub oder selbst krank. Die Pflegekasse zahlt dafür einen eigenen Betrag, zusätzlich zur normalen Versorgung.
- Stundenweise, tageweise oder über mehrere Wochen
- Auch kurzfristig, wenn etwas dazwischenkommt
- Die gewohnte Versorgung läuft in der vertrauten Wohnung weiter
- Wir übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse
Gut zu wissen: Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 und steht Ihnen zusätzlich zum monatlichen Betrag zu. Wie viel in Ihrem Fall noch verfügbar ist, klären wir mit Ihrer Pflegekasse.
Wie früh muss ich Bescheid sagen?
Je früher, desto besser, weil wir die Tour planen müssen. Rufen Sie trotzdem auch kurzfristig an. Wenn wir es einrichten können, tun wir es.
Geht das auch nur für einzelne Stunden?
Ja. Verhinderungspflege lässt sich stundenweise nutzen, zum Beispiel wenn Sie regelmäßig einen Nachmittag für sich brauchen.
Was ist der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. OPTIMA kommt dafür zu Ihnen, rechnet direkt mit der Pflegekasse ab und schickt den Nachweis dorthin.
Kein Kontrollbesuch: Der Termin ist dazu da, Sie zu unterstützen. Wir schauen gemeinsam, was gut läuft, geben Tipps zur Pflege zu Hause und sagen Ihnen, welche Leistungen Ihnen zustehen und noch nicht genutzt werden.
Was passiert, wenn ich den Besuch nicht mache?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Deshalb erinnern wir Sie rechtzeitig an den nächsten Termin.
Können wir den Beratungsbesuch buchen, ohne sonst Kunde zu sein?
Ja. Der Beratungsbesuch ist unabhängig davon, ob wir Sie sonst versorgen. Rufen Sie an, dann machen wir einen Termin aus.
Bei Pflegegrad 1 freiwillig, aber möglich. Für Sie immer kostenfrei, die Pflegekasse trägt die Kosten.
Wie oft kommen wir zu Ihnen?
So oft, wie es Ihr Bedarf verlangt. Die Zeiten werden beim Hausbesuch festgelegt und liegen danach fest, damit Sie Ihren Tag planen können.
Was wir nicht anbieten.
Damit Sie nicht umsonst anrufen. Wenn Sie so etwas brauchen, sagen wir Ihnen im Gespräch, wer in Harburg der richtige Ansprechpartner ist.
- Keine 24-Stunden-BetreuungWir kommen zu festen Zeiten, nicht rund um die Uhr ins Haus.
- Keine stationäre PflegeWir pflegen ausschließlich bei Ihnen zu Hause.
- Keine IntensivpflegeBeatmungspflege und vergleichbare Versorgung übernehmen wir nicht.
- Kein FahrdienstBegleitung ja, Krankentransport nein.
Was kostet das alles?
Mit anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse den größten Teil. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
Ab Pflegegrad 2, die Höhe richtet sich nach dem Grad. Was für Sie übrig bleibt, rechnen wir Ihnen beim Hausbesuch vor.
Dazu 131 € Entlastungsbetrag im Monat, schon ab Pflegegrad 1. Stand 2026.Was Angehörige uns am häufigsten fragen.
Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?
Grundpflege betrifft den Körper und den Alltag, etwa Waschen, Ankleiden und Mobilität, und wird von der Pflegekasse bezahlt. Behandlungspflege ist medizinisch, etwa Wundversorgung oder Injektionen, wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt. Viele Menschen erhalten beides gleichzeitig.
Können wir den Umfang später ändern?
Ja. Wenn sich der Bedarf ändert, passen wir die Versorgung an. Rufen Sie dafür im Büro an unter 040 32904969, dann besprechen wir die neuen Zeiten.
Kommt OPTIMA auch am Wochenende und an Feiertagen?
Pflege richtet sich nicht nach Bürozeiten. Wie Ihre Versorgung an Wochenenden und Feiertagen aussieht, legen wir beim Hausbesuch gemeinsam fest.
Wie schnell kann die Versorgung starten?
Rufen Sie an, dann sagen wir Ihnen im Gespräch, ob wir Ihren Wunschtermin schaffen. Nach einem Krankenhausaufenthalt geht es oft innerhalb weniger Tage.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Verhinderungspflege findet zu Hause statt, wenn die pflegende Person ausfällt. Kurzzeitpflege bedeutet eine vorübergehende Unterbringung in einer Einrichtung. OPTIMA bietet Verhinderungspflege an, Kurzzeitpflege nicht, weil wir ausschließlich zu Hause pflegen.
In welchen Stadtteilen ist OPTIMA unterwegs?
In 20 Orten im Hamburger Süden: im Bezirk Harburg, in der Süderelbe-Region und auf den Elbinseln, dazu Neu Wulmstorf und Meckelfeld. Darunter Harburg, Heimfeld, Eißendorf, Wilstorf, Hausbruch, Wilhelmsburg und Finkenwerder. Alle Stadtteile ansehen →