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Pflegegrade und Kosten 2026.

Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 2.299 Euro im Monat für einen Pflegedienst. Hier stehen alle Beträge.

Fünf PflegegradePflegegrad 1 bis 5, seit 2017
796 bis 2.299 €Pflegesachleistung pro Monat, 2026
Auch ohne PflegegradBehandlungspflege über die Krankenkasse
Erstgespräch kostenlosbei Ihnen zu Hause, mit Antragshilfe

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad ist die Einstufung, nach der die Pflegekasse zahlt. Es gibt fünf Grade, festgelegt wird der Grad vom Medizinischen Dienst nach einer Begutachtung zu Hause. Je höher der Grad, desto höher der monatliche Betrag. Bis 2017 hieß das Pflegestufe.

1

Geringe Beeinträchtigung

Der Alltag klappt weitgehend allein, es fehlt an einzelnen Stellen.

131 €Entlastungsbetrag
2

Erhebliche Beeinträchtigung

Regelmäßige Hilfe bei der Körperpflege oder im Haushalt ist nötig.

796 €Sachleistung
3

Schwere Beeinträchtigung

Mehrmals täglich Unterstützung, oft auch nachts.

1.497 €Sachleistung
4

Schwerste Beeinträchtigung

Hilfe ist rund um die Uhr erforderlich.

1.859 €Sachleistung
5

Härtefall

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege.

2.299 €Sachleistung

Wichtig: Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistung. Stattdessen stehen Ihnen der Entlastungsbetrag und ein Beratungsbesuch pro Halbjahr zu. Auch damit lässt sich Unterstützung organisieren, wir zeigen Ihnen wie.

Die Beträge für 2026.

Es gibt zwei Wege: Pflegesachleistung, wenn ein Pflegedienst wie OPTIMA kommt, und Pflegegeld, wenn Angehörige selbst pflegen. Beides lässt sich kombinieren.

Monatliche Beträge der Pflegekasse 2026
Pflegegrad Pflege­sach­leistung§ 36 SGB XI, wenn ein Pflegedienst pflegt Pflegegeld§ 37 SGB XI, wenn Angehörige pflegen
Pflegegrad 1Keine Sachleistung und kein Pflegegeld. Es gibt 131 € Entlastungsbetrag und einen Beratungsbesuch pro Halbjahr.
Pflegegrad 2796 €347 €
Pflegegrad 31.497 €599 €
Pflegegrad 41.859 €800 €
Pflegegrad 52.299 €990 €

Stand der Angaben: 2026, laut Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums (PDF). Die Beträge gelten bundesweit. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Kombileistung: Sie können Pflegegeld und Sachleistung mischen. Wenn OPTIMA nur einen Teil übernimmt, bleibt anteilig Pflegegeld übrig. Wie sich das in Ihrem Fall rechnet, sagen wir Ihnen beim Hausbesuch.

Was kostet mich die Pflege am Ende?

Solange die Leistungen innerhalb Ihres monatlichen Betrags bleiben, zahlen Sie nichts dazu. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Ein Eigenanteil entsteht erst, wenn Sie mehr Versorgung brauchen, als Ihr Pflegegrad hergibt.

Sie bekommen vor dem ersten Einsatz eine Aufstellung, was die Kasse übernimmt und was übrig bleibt.Keine Überraschung auf der ersten Rechnung.

Pflegesachleistung
deckt Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zum Höchstbetrag Ihres Pflegegrads.
Entlastungsbetrag
131 € im Monat zusätzlich, für Betreuung und Haushalt, ab Pflegegrad 1.
Behandlungspflege
läuft über die Krankenkasse, unabhängig vom Pflegegrad. Nur die gesetzliche Zuzahlung fällt an.
Eigenanteil
nur für das, was über den Höchstbetrag hinausgeht. Wir rechnen es vorher vor.

Was geht ohne Pflegegrad?

Ohne Pflegegrad können Sie trotzdem versorgt werden: Medizinische Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt, dafür braucht es keine Einstufung. Alles Weitere lässt sich privat beauftragen, während der Antrag läuft.

  • Verbandwechsel, Medikamente, Injektionen auf Verordnung
  • Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt
  • Einzelne Leistungen auf eigene Rechnung, Preis vorher genannt
  • Begleitung durch den Antrag, damit der Pflegegrad kommt

Tipp: Der Pflegegrad gilt ab dem Monat der Antragstellung, nicht erst ab dem Bescheid. Wer wartet, verschenkt Geld. Zum Antragsweg →

Pflegekraft von OPTIMA geht am Küchentisch mit einer Seniorin die Unterlagen durch

So kommen Sie zu Ihrem Pflegegrad.

Der Antrag geht formlos an die Pflegekasse, ein Anruf genügt. Danach kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung, der Bescheid folgt in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen.

  1. 1

    Antrag stellen

    Rufen Sie bei der Pflegekasse an, die bei Ihrer Krankenkasse sitzt. Ein Satz reicht: Ich beantrage einen Pflegegrad. Das Datum zählt.

  2. 2

    Termin vorbereiten

    Legen Sie Arztbriefe, Medikamentenplan und Hilfsmittel bereit. Führen Sie ein paar Tage lang ein Pflegetagebuch, das hilft enorm.

  3. 3

    Begutachtung zu Hause

    Der Medizinische Dienst schaut sich sechs Bereiche an, unter anderem Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung. Schildern Sie den schlechten Tag, nicht den guten.

  4. 4

    Bescheid prüfen

    Stimmt die Einstufung nicht, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Auch dabei unterstützen wir Sie.

Wir helfen dabei: OPTIMA kennt die Begutachtung aus vielen Terminen in Harburg. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt, und sind auf Wunsch beim Termin dabei.

Was Ihnen außerdem zusteht.

Neben Pflegegeld und Sachleistung gibt es weitere Ansprüche, die oft ungenutzt bleiben. Zwei davon bietet OPTIMA selbst an.

bietet OPTIMA an

Verhinderungspflege

bis 3.539 € im Jahr

Wenn pflegende Angehörige ausfallen, übernehmen wir die Versorgung. Ab Pflegegrad 2, zusätzlich zum monatlichen Betrag. Der Jahresbetrag gilt gemeinsam für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Mehr dazu →
bietet OPTIMA an

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

für Sie kostenfrei

Pflicht für alle, die Pflegegeld beziehen: halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5.

Mehr dazu →

Entlastungsbetrag

131 € im Monat

Ab Pflegegrad 1, für Betreuung und hauswirtschaftliche Hilfe. Nicht genutztes Geld lässt sich ins Folgehalbjahr übertragen.

Pflegehilfsmittel

bis 42 € im Monat

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Handschuhe und Desinfektionsmittel bezahlt die Pflegekasse. Wir sagen Ihnen, wie Sie sie beantragen.

Unser Tipp: Lassen Sie sich einmal im Jahr durchrechnen, welche Ansprüche Sie tatsächlich ausschöpfen. Viele Familien verschenken Geld, weil sie einen Baustein nicht kennen. Wir machen das kostenfrei.

Was Angehörige zu den Kosten fragen.

Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3?

Bei Pflegegrad 3 übernimmt die Pflegekasse 2026 monatlich 1.497 Euro für einen ambulanten Pflegedienst. Pflegen Angehörige selbst, gibt es stattdessen 599 Euro Pflegegeld. Beides lässt sich als Kombileistung mischen.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld bekommen Sie aufs Konto, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Pflegesachleistung heißt, dass ein Pflegedienst kommt und direkt mit der Kasse abrechnet. Der Sachleistungsbetrag ist deutlich höher als das Pflegegeld.

Wie lange dauert es bis zum Pflegegrad?

Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung entscheiden. Wichtig: Der Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist ein zusätzlicher monatlicher Betrag, den Sie ab Pflegegrad 1 für Betreuung und hauswirtschaftliche Hilfe einsetzen können. 2026 sind das 131 Euro im Monat. Nicht genutztes Geld verfällt nicht sofort, es lässt sich ins Folgehalbjahr übertragen.

Muss ich beim Wechsel des Pflegedienstes etwas beachten?

Sie können den Pflegedienst wechseln, dafür brauchen Sie niemandes Erlaubnis. Wir kümmern uns um die Abmeldung beim bisherigen Dienst und die Anmeldung bei Ihrer Kasse. Rufen Sie an, dann klären wir den Übergang ohne Versorgungslücke.

Übernimmt das Sozialamt, wenn das Geld nicht reicht?

Wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen, kommt Hilfe zur Pflege nach SGB XII in Frage. Den Antrag stellen Sie beim Sozialamt des Bezirksamts Harburg. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen dafür gebraucht werden.

Sie sagen uns den Pflegegrad. Wir sagen Ihnen, was bleibt.

Mo, Di, Do 9 bis 15 Uhr, Mi und Fr 9 bis 13 Uhr
Am Wall 1, 21073 Hamburg

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